Online-Bewerbung
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Inhalt:
Bewerbung
Für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Bewerbungen ist das Immatrikulationsamt zuständig. Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen. Formblätter sowie Informationsmaterial versendet die Studienberatung.
Bewerbungsbogen fürs Wintersemester 2011/2012
Bewerbung_2012.pdf
Bewerbungsbogen für das Wintersemester 2012/2013
Application_2012.pdf
Application for Course Admission 2012/2013

Die Online-Bewerbung steht zur Zeit nicht zur Verfügung!
Hier gelangen Sie zur Online-Bewerbung:
http://iup.hs-bremerhaven.de
Bewerbungsstatus abfragen:
http://iup.hs-bremerhaven.de
Folgende Studiengänge waren zum Wintersemester 2010/2011 zulassungsbeschränkt:
- Betriebswirtschaftslehre
- Cruise Industry Management
- Digitale Medien (Bachelor und Master)
- International Cruise Industry Management
- Lebensmitteltechnoligie/Lebensmittelwirtschaft
- Maritime Technologien
- Medieninformatik (Online)
- Transportwesen/Logistik
Mehr zu den einzelnen Studienangeboten und den Zulassungsbeschränkungen:
Die Studiengänge der Hochschule Bremerhaven inkl. Aufnahmebedingungen im Kurzüberblick
NC_WZ_ab2008.pdf
Übersicht über die NC-Werte ab 2008
Die Zulassung zum Studium erfolgt entweder
1. mit formaler Hochschulreife oder
2. mit Sonderzulassung ohne Hochschulreife gemäß § 35 Abs. 1 oder 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG).
zu 2. Sonderzulassung:
In begrenzten Ausnahmefällen können danach Bewerber ohne Fachhochschulreife zum Studium mit Kleiner Matrikel zugelassen werden, sofern sie
- glaubhaft machen können, dass sie die Hochschulzugangsberechtigung auf einem besonderen Bildungsweg innerhalb von zwei Jahren erwerben wollen (§ 35 Abs. 1 BremHG)
Die Zulassung erfolgt für ein Probesemester. Das Probestudium dauert jeweils ein Semester, insgesamt jedoch längstens 4 Semester. Danach entscheidet die Hochschule unter Berücksichtigung der Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation.
Voraussetzungen für die Zulassung sind insbesondere:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- fünfjährige Erwerbstätigkeit
Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Hochschule Bremerhaven.
ImmaO-2006_GenFassg.pdf
Immatrikulationsordnung, genehmigte Fassung von 2006
HochschulZulassungsOrdnung.pdf
Hochschulzulassungsordnung
Bitte beachten Sie, dass die angegeben Fristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten.
Bei zulassungsfreien Studiengängen wird ab dem 15. 07 bekanntgegeben, ob Bewerbungen noch möglich sind.
Für Masterstudiengänge gilt in der Regel der 15.07. als Bewerbungsschluss.
Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung | 31.05.2012 (wenn Hochschulreife vor dem 15.01.2012) oder 15.07.2012 |
Bewerbungsfrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung | 15.07.2012 |
Anmeldefrist für Eignungsprüfungen | 30.04.2012 |
Einschreibetermin für Rückmeldung | 31.01.2012 (keine Nachfrist) |
Einschreibetermin für Studienanfänger | 12.10.2012 (letzte Möglichkeit) oder gemäß Zulassungsbescheid |
Einschreibetermin für Hochschulwechsler | 12.10.2012 (letzte Möglichkeit) oder gemäß Zulassungsbescheid |
Beginn und Ende der Vorlesung | 01.10.2012 bis 25.01.2013 |
Zur Bearbeitung ausländischer Bewerbungen haben die deutschen Hochschulen "ASSIST" (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen) gegründet. Auch die Hochschule Bremerhaven hat sich diesem Verbund angeschlossen. Ausländische Bewerbungen, bei denen die Zulassungsfähigkeit zum Studium nicht klar erkennbar bzw. nachgewiesen ist, werden von der Hochschule Bremerhaven zur weiteren Prüfung an die Prüfstelle ASSIST gegeben.
Die Hochschule Bremerhaven wird von diesem Recht ab sofort Gebrauch machen, d.h. ausländische Bewerbungen können seit dem Wintersemester 2004/05 dieser Prüfung unterzogen werden.
Die Kosten für die Prüfung muss der Studienbewerber übernehmen. Er zahlt direkt an ASSIST. Für die Prüfung einer Erstbewerbung ist ein Entgelt von 50 EUR inkl. MwSt. zu zahlen. Erst nach Eingang dieser Zahlung wird die Bewerbung geprüft.
Nähere Infos zu ASSIST gibt es hier und auf der Website.
