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Inhalt:

Bewerbung

 

Für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Bewerbungen ist das Immatrikulationsamt zuständig. Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen. Formblätter sowie Informationsmaterial versendet die Studienberatung.


Bewerbungsbogen fürs Wintersemester 2010/2011

 Bewerbung_2010.pdf
 Bewerbungsbogen für das Wintersemester 2010/2011

 Application_2010.pdf
 Application for Course Admission 2010/2011

 
 

Online-Bewerbung

 

Hier gelangen Sie zur Online-Bewerbung:
http://zulassung.hs-bremerhaven.de:8080/qisserver

Bewerbungsstatus abfragen:
http://zulassung.hs-bremerhaven.de:8080/qisserver

 
 
 

Zulassungsbeschränkungen

 

Folgende Studiengänge waren zum Wintersemester 2009/2010 zulassungsbeschränkt:

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Cruise Industry Management
  • Digitale Medien (Bachelor und Master)
  • International Cruise Industry Management
  • Lebensmitteltechnoligie/Lebensmittelwirtschaft
  • Medieninformatik (Online)
  • Transportwesen/Logistik
 

Mehr zu den einzelnen Studienangeboten und den Zulassungsbeschränkungen:

Die Studiengänge der Hochschule Bremerhaven inkl. Aufnahmebedingungen im Kurzüberblick

 
 

Zulassung

 

Die Zulassung zum Studium erfolgt entweder
1. mit formaler Hochschulreife oder
2. mit Sonderzulassung ohne Hochschulreife gemäß § 35 Abs. 1 oder 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG).
zu 2. Sonderzulassung:
In begrenzten Ausnahmefällen können danach Bewerber ohne Fachhochschulreife zum Studium mit Kleiner Matrikel zugelassen werden, sofern sie
- glaubhaft machen können, dass sie die Hochschulzugangsberechtigung auf einem besonderen Bildungsweg innerhalb von zwei Jahren erwerben wollen (§ 35 Abs. 1 BremHG) oder
- eine Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister, des Bildungsganges zum staatlich geprüften Techniker, des Bildungsganges zum staatlich geprüften Betriebswirt oder eine vergleichbare Prüfung abgelegt haben (§ 35 Abs. 2 BremHG).
Die Zulassung erfolgt für ein Probesemester. Das Probestudium dauert bis zu 2 Semester; danach entscheidet die Hochschule unter Berücksichtigung der Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation.

Voraussetzungen für die Zulassung sind insbesondere:
- Mindestalter 24 Jahre
- abgeschlossene Berufsausbildung
- Hauptwohnung seit mindestens einem Jahr vor Bewerbung im Lande Bremen oder den angrenzenden Landkreisen.

Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Hochschule Bremerhaven.

 

 ImmaO-2006_GenFassg.pdf
 Immatrikulationsordnung, genehmigte Fassung von 2006

 HochschulZulassungsOrdnung.pdf
 Hochschulzulassungsordnung

 
 

Fristen fürs Wintersemester 2010/2011

 

Bitte beachten Sie, dass die angegeben Fristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten.
Bei zulassungsfreien Studiengängen wird ab dem 15. 07 bekanntgegeben, ob Bewerbungen noch möglich sind.
Für Masterstudiengänge gilt in der Regel der 15.07. als Bewerbungsschluss.

Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung

31.05.2010 (wenn Hochschulreife vor dem 15.01.2010) oder 15.07.2010

Bewerbungsfrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung

31.05.2010 (wenn Hochschulreife vor dem 15.01.2010) oder 15.07.2010

Anmeldefrist für Eignungsprüfungen

30.04.2010

Einschreibetermin für Rückmeldung

31.01.2010 (keine Nachfrist)

Einschreibetermin für Studienanfänger

12.10.2010 (letzte Möglichkeit) oder gemäß Zulassungsbescheid

Einschreibetermin für Hochschulwechsler

12.10.2010 (letzte Möglichkeit) oder gemäß Zulassungsbescheid

Beginn und Ende der Vorlesung

04.10.2010 bis 28.01.2011

 
 

ASSIST für ausländische Bewerber

 

Zur Bearbeitung ausländischer Bewerbungen haben die deutschen Hochschulen "ASSIST" (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen) gegründet. Auch die Hochschule Bremerhaven hat sich diesem Verbund angeschlossen. Ausländische Bewerbungen, bei denen die Zulassungsfähigkeit zum Studium nicht klar erkennbar bzw. nachgewiesen ist, werden von der Hochschule Bremerhaven zur weiteren Prüfung an die Prüfstelle ASSIST gegeben.

Die Hochschule Bremerhaven wird von diesem Recht ab sofort Gebrauch machen, d.h. ausländische Bewerbungen können seit dem Wintersemester 2004/05 dieser Prüfung unterzogen werden.

Die Kosten für die Prüfung muss der Studienbewerber übernehmen. Er zahlt direkt an ASSIST. Für die Prüfung einer Erstbewerbung ist ein Entgelt von 50 EUR inkl. MwSt. zu zahlen. Erst nach Eingang dieser Zahlung wird die Bewerbung geprüft.

Nähere Infos zu ASSIST gibt es hier und auf der Website.