Online-Bewerbung
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Inhalt:
Bewerbung
Studienplätze an ausländische Bewerber für Bachelor-Studiengänge werden durch die Arbeits- und Servicestelle für ausländische Studienbewerbungen (ASSIST) geprüft. Um den Prozess zu beschleunigen, können die erforderlichen Unterlagen direkt an ASSIST versendet werden.
Bewerber für Master-Studiengänge richten sich bitte ausschließlich an das Immatrikulations- und Prüfungsamt der Hochschule.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
Checkliste: Bewerbung
- beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des ausländischen Reifezeugnisses
- unterschriebener Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang (besuchte Schulen, abgelegte Prüfungen etc.)
- Passbild
- Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Personalausweises / Reisepasses
- Unbedenklichkeitsbescheiniung (bei Wechsel der Hochschule bzw. Wiederaufnahme des Studiums)
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisherigen Hochschulen (bei Wechsel der Hochschule bzw. Wiederaufnahme des Studiums) müssen spätestens bei Zulassung bzw. Einschreibung vorgelegt werden
- Sprachzeugnis zum Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse
- Sprachzeugnis zum Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse (je nach Studiengang)
- Aufenthaltserlaubnis (nur für nicht-EU Studenten)
- Gegebenenfalls weitere Dokumente wie z.B. Praktikumsbescheinigung (entsprechend der jeweils gültigen Immatrikulationsordnung)
Aktuelles Bewerbungsformular (PDF)
Nach erfolgreicher Bewerbung erhälst Du eine Bestätigung in Form eines Schreibens per Post. Mit diesem Schreiben bekommst Du eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Botschaft und kannst mit der Immatrikulation fortfahren.
Achtung!
Enthält das Schreiben eine Aufzählung der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen, so kann dies zu Missverständnissen mit der Botschaft führen. Die Vergabe der Aufenthaltserlaubnis kann nämlich davon abhängig gemacht werden, ob die Bedingungen bereits erfüllt sind.
In diesem Fall ist anzumerken, dass einige der Punkte in Wahrheit kulanter gehandhabt werden, als es das Schreiben vermuten lässt. Kontaktiere am besten das I&P-Amt, dort wirst Du beraten.
Hinweis:
In einigen Studiengängen liegt dem Schreiben ein Rückmeldeformular bei, das gleich abgeschickt werden sollte, um sein Interesse am jeweiligen Studiengang zu bekunden.
Weiterführende Informationen über Zulassung, Fristen und ASSIST findest Du hier.
