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Inhalt:
Rückmeldung/Semestergebühren
Studierende der Hochschule müssen sich zum zweiten und jedem weiteren Semester zurückmelden. Die Rückmeldung muss jeweils für
- das folgende Wintersemester bis zum 31.07. und
- das folgende Sommersemester bis zum 31.01. eines Semesters erfolgen.
Für die Rückmeldung ist es nicht mehr notwendig persönlich zu erscheinen. Ausreichend ist die pünktliche Überweisung.
Der Semesterbeitrag beträgt 220 EUR.
Die Überweisung ist mit Name, Vorname und Matrikelnummer zu versehen.
Die Unterlagen werden dann zugeschickt. Bitte versäumen Sie deshalb nicht uns Ihre aktuelle Adresse, Telefonnummer und Mailadresse mitzuteilen. Bei Anschriftenänderung ist es notwendig den Personalausweis bzw. eine Meldebestätigung vorzulegen.
Die Gebühr von 220 Euro muss überwiesen werden auf das
Konto der Landeshauptkasse/Hochschule Bremerhaven
Konto-Nummer: 1070541002
BLZ: 29050000
Zweck | Empfänger | Betrag | Rechtsgrundlage | Rückzahlbarkeit |
Verwaltungskostenbeitrag | Hochschule Bremerhaven | 50,00 EUR | § 109 b BremHG | Nicht rückzahlbar, da Verwaltungsdienstleistung im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation etc. auch (sogar in höherem Maße) anfällt, wenn Student Immatrikulation/Rückmeldung wieder zurückzieht. |
Studentenschaftsbeitrag | AStA der Hochschule Bremerhaven | 120,00 EUR | Beitragssatzung i.V.m. § 45 BremHG | - Studentenschaftsbeitrag i.e.S. gemäß § 3 Nr. 1 der Beitragssatzung (ab WS 2010/2011: 15 EUR) ist nicht rückzahlbar. |
Studentenwerksbeitrag | Studentenwerk Bremen | 50,00 EUR | Beitragsordnung für das Studentenwerk Bremen i.V.m. § 12 Abs. 1 Studentenwerksgesetz | Studentenwerksbeitrag wird gemäß § 4 Abs. 3, Nr.3 der Beitragsordnung bei Exmatrikulation und Beurlaubung zurückerstattet, wenn bis zur Exmatrikulation oder Beurlaubung nicht mehr als die Hälfte des Semesters abgelaufen ist. Stichtag ist folglich der 1. Juni (SS) bzw. der 1. Dezember (WS) |
Gesamt | 220,00 EUR |
