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Rückmeldung/Semestergebühren

 

Allgemeine Hinweise zur Rückmeldung

 

Studierende der Hochschule müssen sich zum zweiten und jedem weiteren Semester zurückmelden. Die Rückmeldung muss jeweils für
- das folgende Wintersemester bis zum 31.07. und
- das folgende Sommersemester bis zum 31.01. eines Semesters erfolgen.

Für die Rückmeldung ist es nicht mehr notwendig persönlich zu erscheinen. Ausreichend ist die pünktliche Überweisung.

Der Semesterbeitrag beträgt 220 EUR.

Die Überweisung ist mit Name, Vorname und Matrikelnummer zu versehen.

Die Unterlagen werden dann zugeschickt. Bitte versäumen Sie deshalb nicht uns Ihre aktuelle Adresse, Telefonnummer und Mailadresse mitzuteilen. Bei Anschriftenänderung ist es notwendig den Personalausweis bzw. eine Meldebestätigung vorzulegen.

 
 
 

Semestergebühr

 

Die Gebühr von 220 Euro muss überwiesen werden auf das
Konto der Landeshauptkasse/Hochschule Bremerhaven
Konto-Nummer: 1070541002
BLZ: 29050000

Zweck

Empfänger

Betrag

Rechtsgrundlage

Rückzahlbarkeit

Verwaltungskostenbeitrag

Hochschule Bremerhaven

50,00 EUR

§ 109 b BremHG

Nicht rückzahlbar, da Verwaltungsdienstleistung im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation etc. auch (sogar in höherem Maße) anfällt, wenn Student Immatrikulation/Rückmeldung wieder zurückzieht.

Studentenschaftsbeitrag

AStA der Hochschule Bremerhaven

120,00 EUR

Beitragssatzung i.V.m. § 45 BremHG

- Studentenschaftsbeitrag i.e.S. gemäß § 3 Nr. 1 der Beitragssatzung (ab WS 2010/2011: 15 EUR) ist nicht rückzahlbar.

- Preis des Semestertickets gemäß § 3 Nr. 2 der Beitragssatzung
(ab WS 2010/2011: 105 EUR) wird gemäß § 4 Abs. 3 der Beitragssatzung bei Exmatrikulation während des laufenden Semesters
auf Antrag anteilig für die vollen Monate bis zum Ende des Semesters gegen Rückgabe des Berechtigungsnachweises für das Semesterticket erstattet.

Vollständige Erstattung des Semestertickets bei, Auslandsstudium soweit es die PO vorsieht und Praxissemester außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets gemäß § 4 Abs. 3 der Beitragssatzung.

Studentenwerksbeitrag

Studentenwerk Bremen

50,00 EUR

Beitragsordnung für das Studentenwerk Bremen i.V.m. § 12 Abs. 1 Studentenwerksgesetz

Studentenwerksbeitrag wird gemäß § 4 Abs. 3, Nr.3 der Beitragsordnung bei Exmatrikulation und Beurlaubung zurückerstattet, wenn bis zur Exmatrikulation oder Beurlaubung nicht mehr als die Hälfte des Semesters abgelaufen ist. Stichtag ist folglich der 1. Juni (SS) bzw. der 1. Dezember (WS)

Gesamt


220,00 EUR