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Inhalt:
Rückmeldung/Semestergebühren
Studierende der Hochschule müssen sich zum zweiten und jedem weiteren Semester zurückmelden. Die Rückmeldung muss jeweils für
- das folgende Wintersemester bis zum 31.07. und
- das folgende Sommersemester bis zum 31.01. eines Semesters erfolgen.
Für die Rückmeldung ist es nicht mehr notwendig persönlich zu erscheinen. Ausreichend ist die pünktliche Überweisung.
Der Semesterbeitrag beträgt 246 EUR.
Die Überweisung ist mit Name, Vorname und Matrikelnummer zu versehen.
Die Unterlagen werden dann zugeschickt. Bitte versäumen Sie deshalb nicht uns Ihre aktuelle Adresse, Telefonnummer und Mailadresse mitzuteilen. Bei Anschriftenänderung ist es notwendig den Personalausweis bzw. eine Meldebestätigung vorzulegen.
- Allgemeine Hinweise zur Rückmeldung
- Semestergebühr
Die Gebühr von 246 Euro muss überwiesen werden auf das
Konto der Landeshauptkasse/Hochschule Bremerhaven
Konto-Nummer: 1070541002
BLZ: 29050000
Zweck | Empfänger | Betrag | Rechtsgrundlage | Rückzahlbarkeit |
Verwaltungskostenbeitrag | Hochschule Bremerhaven | 50,00 EUR | § 109 b BremHG | Nicht rückzahlbar, da Verwaltungsdienstleistung im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation etc. auch (sogar in höherem Maße) anfällt, wenn Student |
Studierendenschaftsbeitrag | AStA der Hochschule Bremerhaven | 136,00 EUR | Beitragssatzung i.V.m. § 45 Abs. 2 Nr. 1 BremHG | Studierendenschaftsbeitrag i.e.S. gemäß § 3 Nr. 1 der Beitrags-satzung (vom 21.02.2012: 12,88 EUR) ist nicht rückzahlbar. Preis des Semestertickets gemäß § 3 Nr. 2 der Beitragssatzung (ab WS 2012/2013: 123,12 EUR) wird gemäß § 4 Abs. 3 der Beitragssatzung bei Exmatrikulation während des laufenden Semesters auf Antrag anteilig für die vollen Monate bis zum Ende des Semesters gegen Rückgabe des Berechtigungsnach-weises für das Semesterticket erstattet. Beitragsbefreiung, siehe § 4 der z. Z. gültigen Beitragssatzung |
Studentenwerksbeitrag | Studentenwerk Bremen | 60,00 EUR | Beitragsordnung für das Studentenwerk Bremen i.V.m. § 42 Abs. 1 – 3 des BremHG | Studentenwerksbeitrag wird gemäß §5 der Beitragsordnung, bei Exmatrikulation zurückerstattet, wenn bis zur Exmatrikulation nicht mehr als die Hälfte des Semesters abgelaufen ist. Stichtag ist folglich der 1. Juni (SS) bzw. der 1. Dezember (WS) |
Gesamt | 246,00 EUR |
