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Inhalt:
16.07.2009 Studentenwerke in Niedersachsen und Bremen kooperieren
BaföG-Beratung, auch wenn das Studentenwerk vor Ort eigentlich nicht zuständig wär - das ist im Land Bremen und Niedersachsen nicht länger Zukunftsmusik. Zukünftig können Studierende bei Bedarf die Leistungspalette der Studentenwerke in Niedersachsen und Bremen in Anspruch nehmen. Vor dem Hintergrund gemeinsamer Länderprojekte und der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Wissenschaftsraum haben die Studentenwerke in Niedersachsen und das Studentenwerk Bremen eine noch intensivere Zusammenarbeit vereinbart.

Hinten von links: Sönke Nimz, Geschäftsführer Studentenwerk Braunschweig, Eberhard Hoffmann, Geschäftsführer Studentenwerk Hannover, Prof. Dr. Jörg Magull, Geschäftsführer Studentenwerk Göttingen, Gerhard Kiehm, Geschäftsführer Studentenwerk Oldenburg
Vorn: Heinz Ludwig Mohrmann, Geschäftsführer Studentenwerk Bremen, Birgit Bornemann, Geschäftsführerin Studentenwerk Osnabrück
„Mit dieser Kooperation wollen wir alle Anstrengungen bündeln, um weitere Optimierungspotenziale und Synergieeffekte zu erschließen“, erläutert Birgit Bornemann, die Sprecherin der ARGE. Die Zusammenarbeit solle im Ergebnis einer verbesserten Aufgabenwahrnehmung der einzelnen Studentenwerke dienen, um die Service- und Beratungsangebote für die Studierenden weiterhin zu sozial verträglichen Preisen mit einem qualitativ hohen Standard aufrechterhalten zu können.
Gemeinsam bieten die Studentenwerke der beiden Bundesländer Service- und Beratungsleistungen für insgesamt 175.000 Studierende an 29 Hochschulstandorten an. „Durch die Kooperation wird eine Serviceverbesserung für die Studierenden in Niedersachsen und Bremen angestrebt“, hebt Heinz Ludwig Mohrmann, Geschäftsführer des Studentenwerks Bremen, hervor.
In einem 10-Punkte-Programm haben die Studentenwerke die Themen- und Aufgabenfelder der Zusammenarbeit festgelegt.
- Gemeinsames Benchmarking-Portal zur Vergleichsanalyse von Dienstleistungen, Prozessen und Methoden der Studentenwerke
- Personalmanagement zum Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwecks Fortbildungsmaßnahmen, Austausch und Schulung von Auszubildenden
- Übernahme von Personal wenn sich der Personalbedarf in den einzelnen Studentenwerken unterschiedlich entwickelt
- Gemeinsame Dienstbesprechungen und Klausurtagungen der Geschäftsführungen
- Gemeinsame Arbeitsgruppen der Abteilungsleitungen
- Pilotprojekte in einzelnen Studentenwerken werden für alle nutzbar gemacht
- Regelmäßige Abstimmung beim Wareneinkauf und Beschaffung
- Standortübergreifende Beratung und Antragstellung von Studierenden im Bereich BAföG
- Leistungspalette für Studierende können studentenwerks- und länderübergreifend in Anspruch genommen werden
- Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung von EDV-Programmen
Studentenwerk.jpg
Pressefoto, Bildnachweis: Studentenwerk
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