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Nutzung eines gefüllten Becherglases im Labor

Flavor

Flavor - Nachweis von Blutplasmahydrolysaten und Fleischaromazusätzen in Wurst- und Fleischwaren

Ein Zusatz z.B. von Blutplasma < 2% lebensmittelrechtlich im Zutatenverzeichnis als Zutat kennzeichnungspflichtig. Ein Anteil > 2% muss als Fleischersatz unter Angabe des Produktnamens genannt werden. Die vorliegende Projektidee soll deshalb eine neue und spezifische Analysemethode für Fremdeiweißzusätze in Fleisch- und Wurstwaren liefern, wobei die massenspektrometrische Detektion von Fremdeiweiß-spezifischen Markerpeptiden mit der LC-MS/MS erfolgen soll.

Projektförderung

  • Mittelgeber

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Förderkennzeichen

    KK5125605HV3
  • Fördersumme

    220.000 €
  • Laufzeit

    01.03.2024 - 31.08.2026

Fakten

Hintergrund und Ziele

Die Substitution von hoch- durch niedrigpreisige Inhaltsstoffe in der Lebensmittelwirtschaft gewinnt zunehmend an Bedeutung, weil Standards des Einzelhandels (IFS, BRC) hohe Anforderungen an die Authentizitätskontrolle stellen. In Deutschland fallen ca. 100.000 t Blut p.a. allein beim Schwein an. Das entspricht einer theoretischen Eiweißmenge von 30.000 t.
Diese "Fremdeiweiße" sind für Lebensmittel interessant, da sie z.B. hohe (Wasser-) Bindeeigenschaften zeigen.
Die Verwendung von Fremdeiweißen in Lebensmitteln ist deklarationspflichtig und oberhalb 2% muss die Herkunft benannt werden. Hierzu merkt die DLG an, dass existierende Analysemethoden zum Nachweis von zugesetzten Fremdeiweißen (z.B. aus Schlachtabfällen, Blutplasma) nicht ausreichen und technologisch neu entwickelt werden müssen. Bestehende Verfahren (z.B. ELISA) seien nicht eindeutig oder nicht auf jede Fremdeiweißquelle anwendbar.
Das Projekt liefert mit Hilfe der LC-MS eine neue, spezifische Analysemethode für den Nachweis und zur Einschätzung des Mengenanteils von Fremdeiweißen in Fleisch-/Wurstwaren, wobei die Probenvorbereitung aus wenigen und wenig zeitintensiven Schritten bestehen wird.

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