Life Sciences -
Im Bereich Life Sciences bündeln sich Kompetenzen aus Biotechnologie, Lebensmitteltechnologie, Medizintechnik und dem Physician Assistant. Die angewandte Forschung reicht von Meereschemie, Algenbiotechnologie und Aquakultur bis hin zu Themen wie Bioanalytik, Lebensmittelmikrobiologie und Verpackungstechnik. Durch die Zusammenarbeit Forschungseinrichtungen und Unternehmen entstehen praxisnahe Lösungen für aktuelle Herausforderungen in Wissenschaft und Industrie.
Prolnsect- Nachweis von Insektenbestandteilen in vegetarischen und veganen Lebensmitteln
Neuartige Lebensmittel („Novel Food“) bedürfen einer Zulassung, welche in der „Novel Food“ Verordnung (Verordnung EU Nr. 2015/2283) geregelt ist. Aus Verbrauchersicht sind IBPs allerdings nicht unproblematisch, weil diese sowohl ein allergenes Potential aufweisen, als auch für Veganer/Vegetarier aber auch Angehörige verschiedenster Religionsgemeinschaften (Stichwort koscher, halal) verboten sind. Die Grundidee der neuen Nachweismethode von Insektenrohstoffen ist die Untersuchung des Proteoms der für die Herstellung von IBPs zugelassenen Insekten aber auch typischer Insektenkontaminanten (Drosphila sp., Sonnenblumenmotte, etc.), zur Definition von Spezies-spezifischen oder allgemeinen Insektenmarkern auf Proteinbasis.
Projektförderung
Mittelgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzFörderkennzeichen
KK5125606AJ4Fördersumme
220000Laufzeit
01.03.2025 - 31.08.2027
GfL-Gesellschaft für Lebensmittelforschung mbH, Berlin
Ziel Und Hintergrund
Die EU-weit erwartete Produktion insektenbasierter Produkte (IBPs) liegt bei 260.000 t in 2030. Der Einsatz von Insekten ist in der Novel-Food-Verordnung geregelt und bedarf der Zulassung. Die Verwendung z.B. von Insektenproteinen in Lebensmitteln ist deklarationspflichtig und auf maximal 10% beschränkt. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass lediglich 3,4% der IBPs die Deklarationspflicht vollständig erfüllen. Hauptfehler ist zumeist die unkorrekte Deklaration der verwendeten Insekten.
Nicht nur in IBPs ist der spezifische Nachweis von Insekten von Bedeutung. Bei Gewürzen aber auch veganen/vegetarischen Lebensmitteln wäre die unerwünschte Kontamination mit Insekten problematisch, da Insekten in Gewürzen als Verunreinigung gelten und grundsätzlich nicht als vegan/vegetarisch eingestuft werden. Auch ist der Konsum von Insekten für Juden und Muslime weitestgehend verboten. Damit ist die unerwünschte Kontamination von Halal- oder Koscher-Produkten ein Problem.
Die Projektidee will diese Fragestellungen adressieren, indem eine neue, spezifische LC-MS-Analysemethode für den Nachweis und zur Einschätzung des Mengenanteils von Insekten(rohstoffen) in Lebensmitteln entwickelt wird.