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Ethikkommission  der Hochschule Bremerhaven 

Die Ethikkommission der Hochschule Bremerhaven bewertet Forschungsvorhaben, die an der Hochschule durchgeführt werden, aus ethischer Perspektive. Sie achtet insbesondere auf sicherheitsrelevante Aspekte von Forschungsvorhaben unter Wahrung der Zivilklausel der Hochschule Bremerhaven. Die Ethikkommission arbeitet unabhängig und neutral in ihrer Entscheidungsfindung.

Aufgaben und Zuständigkeit
Die Ethikkommission prüft Forschungsvorhaben hinsichtlich ihrer ethischen und sicherheitsrelevanten Aspekte. Dabei beurteilt sie insbesondere, ob ein Forschungsvorhaben

  • den Anforderungen der Zivilklausel der Hochschule Bremerhaven entspricht und ausschließlich friedlichen Zwecken dient,
  • Risiken oder Belastungen für Teilnehmende soweit wie möglich minimiert werden,
  • ein angemessenes Verhältnis zwischen Erkenntnisgewinn und möglichen Belastungen besteht,
  • eine informierte Einwilligung aller Teilnehmenden vorliegt,
  • bei nicht einwilligungsfähigen Personen deren besondere Schutzwürdigkeit sowie die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter:innen gewährleistet ist.
Darüber hinaus können sich Hochschulmitglieder bei ethischen Fragen zu forschungsbezogenen Lehrinhalten oder zur Wahrung der Zivilklausel mit einer schriftlichen Anfrage an die Ethikkommission wenden. Nicht zuständig ist die Ethikkommission der Hochschule Bremerhaven für Forschungsvorhaben, die die Zuführung bioaktiver Stoffe bei Menschen beinhalten. In diesen Fällen kann die Zuständigkeit bei der medizinischen Ethikkommission der Universität Oldenburg (im Auftrag des Landes Bremen) oder bei der Ärztekammer Bremen liegen.

Zusammensetzung

Die Ethikkommission setzt sich zusammen aus:
  • drei Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrenden,
  • einem Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen bzw. wissenschaftlich-technischen Mitarbeitenden,
  • einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden.
Die Mitglieder und ihre Stellvertretungen werden durch den Akademischen Senat bestellt –
für vier Jahre, bei studentischen Mitgliedern für ein Jahr.
Alle Mitglieder handeln in ihrer Tätigkeit unabhängig, nach bestem Wissen und Gewissen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kontakt
Wenn Sie ein Forschungsvorhaben planen oder Fragen zu forschungsbezogenen Lehrinhalten haben, dass eine ethische Prüfung erfordert, können Sie einen Antrag auf Begutachtung durch die Ethikkommission stellen. Weitere Informationen sind auf der Lernplattform ELLI zusammengefasst. 

Vorsitzender der Ethikkommission ist derzeit Prof. Dr. Klaus Eickel