Was macht der Personalrat eigentlich?
Allgemein gesprochen nimmt der Personalrat die Interessen der Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und Beamte) der Hochschule Bremerhaven gegenüber dem Arbeitgeber, vertreten durch die Hochschulleitung, wahr. Grundlage für die Arbeit und Aufgaben bieten Gesetze wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, des Personalvertretungsgesetz des Landes Bremen und des Bremischen Hochschulgesetzes.
Im Personalvertretungsgesetz des Landes Bremen heißt es dazu:
"Der Personalrat hat die Aufgabe, für alle in der Dienststelle weisungsgebunden tätigen Personen in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten gleichberechtigt gemäß den Bestimmungen der §§ 58 bis 62 mitzubestimmen. Er hat diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften als berufenen Vertretungen der Interessen der Bediensteten zu erfüllen."