Fachbereichsrat
Fachbereich 2
Der Fachbereichsrat ist das oberste Gremium des Fachbereichs. Die Aufgaben des Fachbereichsrates sind in § 87 BremHG definiert. Das Dekanat mit dem Dekan als Vorsitz, leitet den Fachbereichsrat. Es setzt die Entscheidungen des Fachbereichsrats um und legt ihm andererseits Rechenschaft ab.