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Gremien der Hochschule

Geleitet wird die Hochschule Bremerhaven nicht von einigen wenigen Köpfen, sondern von zahlreichen Gremien. Die Mitglieder dieser Gremien können Studium, Lehre und Forschung aktiv mitgestalten und mitbestimmen.

Akademischer Senat

Das höchste Gremium der Hochschule ist der Akademische Senat. Dieser wird demokratisch gewählt und trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung in den Bereichen Studium, Lehre und Forschung sind. Sein Tätigkeitsbereich ist im Bremischen Hochschulgesetz geregelt.

Der Akademische Senat setzt sich aus 17 Mitgliedern zusammen, die mit Ausnahme der Dekaninnen und Dekane von ihrer Statusgruppe gewählt werden. Für eine Amtszeit von zwei Jahren werden sieben Professorinnen und Professoren und vier Mitarbeitende gewählt, von denen jeweils zwei technische Angestellte und zwei Verwaltungsangestellte sind. Aktuell sind diese vom 01.04.2023 bis 31.03.2025 gewählt. Die vier studentischen Mitglieder werden jährlich gewählt.  Deren aktuelle Amtszeit geht vom 01.04.2024 bis 31.03.2025. Vorsitzender des Akademischen Senats, ohne Stimmrecht, ist der Rektor. Das gesamte Rektorat nimmt eine Beraterfunktion ein. Die Sitzungen sind i.d.R. öffentlich.

Fachbereichsräte

Der Fachbereichsrat ist ein Gremium, das gemäß dem Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) an Hochschulen im Bundesland Bremen eingerichtet wird. Die Aufgaben und Zusammensatzung des Fachbereichsrats regeln die Paragraphen 87 und 88 des Bremischen Hochschulgesetzes. 

Kommissionen und Ausschüsse der Studiengänge

Beauftragte und Gremienwahlen