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Professorinnen-Programm III

Die Hochschule Bremerhaven hat sich 2018 erfolgreich mit ihrem Gleichstellungskonzept um eine Förderung durch das Professorinnen-Programm III des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beworben. Dank dieser Förderung kann sie eine Reihe von gleichstellungsrelevanten Maßnahmen umsetzen: 

Gender in der Lehre (2023 - 2026) (TODO LINKs)

Karrierelotsin (2022 - 2025)

Gender Controlling (2020 - 2024)

Ziele und Wirkung

Anschubfinanzierung für neuberufene Professorinnen: 
Deutsche Hochschulen können sich mit ihren Gleichstellungskonzepten um eine Förderung im Professorinnen-Programm des Bundes und der Länder bewerben. Durch eine Förderung im Programm haben Hochschulen die Möglichkeit, eine Anschubfinanzierung für neuberufene Professorinnen zu erhalten. Die Hochschulen bewerben sich für dieses Programm mit einem Gleichstellungskonzept. Bei positiver Begutachtung können pro Hochschule bis zu drei Professuren für einen Zeitraum von jeweils bis zu fünf Jahren gefördert werden.

Weitere Auswirkungen des Programms: 
Die durch die Anschubfinanzierung freiwerdenden Mittel müssen von den Hochschulen für die in den jeweiligen Gleichstellungskonzepten beschriebenen Maßnahmen eingesetzt werden. Zudem sind die Hochschulen verpflichtet, weitere Mittel für diese Zwecke aufzuwenden. 

Das Professorinnen-Programm wirkt somit auf zwei Ebenen: Einerseits schafft es Anreize, Professuren mit Frauen zu besetzen, sodass der Frauenanteil an den Professuren sukzessive gesteigert werden kann. Andererseits fördert es die konkrete Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen.