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Prüfungs ausschuss

Wie viele studentischen Mitglieder? 
variiert je Studiengang, meistens ein Hauptamtliches-, und ein stellvertretendes Mitglied
 
Aufgaben:
Alle Prüfungsangelegenheiten, die nach PO durch den Prüfungsausschuss besprochen/zur Kenntnis genommen/genehmigt werden müssen. Beispielsweise:
- Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Anträge auf Wechsel der Prüfungsordnung
- Genehmigung von Themen für die Anfertigung von Bachelorarbeiten
-Anträge auf Verlängerung der Abgabefristen für die Bachelorarbeit
- Anträge auf zweite Wiederholung (Drittversuch)
- Feststellung des Bestehens der Bachelorprüfung.
Dies ist meist nur zur Kentnisnahme und wird durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses gemacht. Wenn es um kritischere Themen, wie Plagiats- oder Täuschungsversuche geht, werden diese in der Sitzung diskutiert. Dafür sollten sich die studentischen Mitglieder gut auf die Sitzung vorbereiten und für jeden Fall eine Meinung sowie ggf. Strategie gebildet werden. Dies kann zeitlich sehr aufwendig sein, kommt jedoch in der Regel nur selten vor.
 
Zeitaufwand pro Monat:
Normalerweise zwei Sitzungen pro Semester, meist ca. eine Stunde pro Sitzung. Bei kritischen Fällen, wie oben beschrieben, dauern die Sitzungen meist zwei Stunden, finden häufiger statt und es bedarf einer zeitaufwändigen Vor- sowie Nachbereitung
 
Besonderheiten:
Wichtiges Gremium, normalerweise jedoch nur Zurkenntnisnahme von Entscheidungen des Vorsitzes.
 
Amtszeit (von bis):
1 Jahr, zukünftig von April – März
 
Ausschreibungsstart:
Winter vor der Amtszeit
 
Wen kann ich ansprechen?
Aktuelle studentische Mitglieder des PA, Prüfungsausschussvorsitz, oder AStA