Die Offshore-Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Energiewende. Im Jahre 2014 sind bereits vier deutsche Offshore-Windparks in Betrieb, über 30 weitere befinden sich aktuell im Bau bzw. in Planung. Zukünftig wird ein wesentlicher Teil unserer Energieversorgung durch Offshore-Windenergie bereitgestellt werden. Um auch in Zukunft eine stabile Energieversorgung gewährleisten zu können, müssen Offshore-Windanlagen geschützt und deren Robustheit gegenüber externen Einflüssen erhöht werden.
Ziel des Projektes ist es, Störungen von Offshore-Windparks zu verhindern oder zu minimieren. Diese Störungen können durch Eingriffe in den Betrieb, aber auch Unfälle oder Naturkatastrophen hervorgerufen werden. Anhand von Bedarfsanalysen werden Schwachstellen und Unsicherheiten der Offshore-Windparks identifiziert und in einem ersten Schritt auf der Basis einer Risikoanalyse geordnet. Im zweiten Schritt werden technische sowie organisatorische Präventions- und Gegenmaßnahmen konzipiert, die dann mit allen beteiligten Akteuren diskutiert und im Hinblick auf organisatorische, bürokratische sowie juristische Hemmnisse untersucht werden. Gleichzeitig sollen im Rahmen von Fallstudien Bedrohungs- und Gefährdungsszenarien simuliert, mit den erarbeiteten Lösungsansätzen abgeglichen und gemeinsam mit den Forschungs- und Wirtschaftspartnern validiert werden. Juristische und gesellschaftswissenschaftliche Untersuchungen sind von Anfang an in das Projekt integriert.
Als Projektergebnis wird in enger Zusammenarbeit mit den Endanwendern ein System von abgestimmten Präventions- und Reaktionsmaßnahmen erarbeitet und Betreibern, zuständigen Polizeien und Rettungsorganisationen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, den Betrieb von Offshore-Windparks und somit den Ausbau regenerativer Energien sicher zu gestalten.
Die Laufzeit des Projekts beträgt drei Jahre (Januar 2015 bis Dezember 2017). Das Teilprojekt der Hochschule Bremerhaven wurde um 6 Monate bis Juni 2018 verlängert.
Forschung für die zivile Sicherheit II. Bekanntmachung: „Maritime Sicherheit“.