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08.04.2025

Hochschulleitung äußert sich zu Kritik des Rechnungshofs

Hochschule

Der Bremer Rechnungshof  hat seinen Bericht veröffentlicht.

Darin kritisiert er auch die Hochschule Bremerhaven in den Bereichen Bau- und Flächenmanagement sowie Energiecontrolling. Die Hochschulleitung hat sich zu den Punkten geäußert.

Der Bericht liest sich zunächst sehr scharf: Durch das mangelhafte Flächenmanagement der Hochschule Bremerhaven sei „dem Land bereits ein finanzieller Nachteil von deutlich über 100 T€ entstanden“. Die Dokumentation von Baumaßnahmen und Instandsetzungsbedarfen sei ungenügend. Zudem komme die Hochschule ihrer Pflicht zum Energiecontrolling nicht nach. Energieeinsparpotentiale blieben so ungenutzt. Was jedoch nicht eindeutig aus dem Bericht hervorgeht: Mit vielen der angekündigten Maßnahmen wurde bereits vor der Prüfung durch den Rechnungshof begonnen.  

Statement der Hochschulleitung zur Kritik des Rechnungshofs

Die Hochschulleitung hat sich zur Kritik des Rechnungshofs geäußert: „Die vom Rechnungshof kritisierten Punkte sind teilweise berechtigt. Der Bericht gibt den Sachverhalt im Wesentlichen zwar wieder, allerdings finden sich aus Sicht der Hochschule an mehreren Stellen Ungenauigkeiten. Auch berücksichtigt der Landesrechnungshof nicht ausreichend die strukturelle Unterfinanzierung der Hochschule, die sich natürlich auch auf das Gebäudemanagement auswirkt. Den Hochschulen im Land Bremen fehlen insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Sanierung. Auch die Hochschule Bremerhaven ist davon betroffen, sodass für notwendige Maßnahmen nicht ausreichend Mittel im Grundhaushalt zur Verfügung stehen. Diese Unterfinanzierung führt außerdem zu einer nicht bedarfsgerechten personellen Ausstattung. Trotzdem hat die Hochschule die Prüfung selbstverständlich genutzt, um ihre internen Verfahren zu überprüfen und sich daraus ergebende Effizienzgewinne umzusetzen.“

Auch zu den einzelnen Kritikpunkten des Rechnungshofs hat die Hochschulleitung sich geäußert:

Bauinstandsetzungsbedarf und Baumanagement

Der Rechnungshof kritisiert die unzureichende Dokumentation im Bereich des Bauinstandsetzungsbedarfs. Bereits während der Prüfung durch den Landesrechnungshof hat die Hochschule darauf hingewiesen, dass eine Dokumentation stattgefunden hat. Sie erfolgte allerdings nicht in einem zusammenhängenden Dokument. Insbesondere größere Baumaßnahmen wurden vornehmlich aus Sondermitteln (bspw. des Bremenfonds oder der sog. „Fastlane“) finanziert und - in Abstimmung mit der Fachaufsicht - geplant sowie dokumentiert. Dabei fand selbstverständlich eine Bedarfsermittlung und Priorisierung statt. Grundlage hierfür waren die üblichen Bewertungskriterien. Die Hochschule hat auch gemäß Handlungsanweisung zur Methodik der Erfassung von Sanierungsbedarfen der baulichen Anlagen Ihren Mittelbedarf für Bauinstandsetzung gemeldet. Kleinere Maßnahmen wurden entsprechend nach Dringlichkeit umgesetzt.
Sofern bei Maßnahmen eine unzureichende Dokumentation bemängelt wird, bedeutet dies weder, dass keinerlei Dokumentation stattgefunden hat, noch, dass bei der Umsetzung dieser Maßnahmen die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung außer Acht gelassen wurden.

Flächenmanagement

Der Rechnungshof kritisiert die langfristige Anmietung eines Gebäudes, das seit Vertragsabschluss 2022 leer stand. Bis zum Ende des Jahres 2024 sind dadurch unnötige Ausgaben von etwa 114 T€ entstanden. Es handelt sich um eine Anmietung in der Fährstraße 21. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gab es angemeldete Bedarfe und ein entsprechendes Nutzungskonzept. Die geplante Nutzung konnte jedoch nicht realisiert werden. Die Flächen eigneten sich auch nicht für andere Nutzungszwecke der Hochschule. Die Hochschule strebte daher bereits vor Prüfung durch den Landesrechnungshof eine zwischenzeitliche Untervermietung und perspektivisch eine Abmietung an. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage im Land Bremen gestaltete sich diese Suche nach Nachmietern allerdings komplizierter als erwartet. Mehrere potenzielle Nachmieter fanden keine Zustimmung durch die Vermieterin, die stets zu beteiligen ist.
Seit Februar 2025 ist die Anmietung kostendeckend untervermietet. Mit Auslaufen des aktuellen Mietvertrages wird die Hochschule das Mietverhältnis kündigen. Eine Nachnutzung durch die aktuelle Untermieterin wird angestrebt. In der Zwischenzeit wurden die Flächen für kleinere Projekte genutzt. Nach Wegfall der geplanten Nutzung war der Leerstand allerdings günstiger als Sanierungsmaßnahmen, die notwendig geworden wären, wenn die Räumlichkeiten für den Lehrbetrieb hätten hergerichtet werden müssen. Nach dem Wissenschaftsplan 2025, der erhebliche Aufwüchse in Aussicht gestellt hatte, steht nun Konsolidierung und Flächeneffizienz im Vordergrund. Teurere Investitionen für angemietete Objekte möchte die Hochschule daher vermeiden. Aufgrund der Untervermietung entstehen dem Land keine weiteren Kosten mehr für die Anmietung.

Energiecontrolling

Laut Bericht des Rechnungshofs komme die Hochschule Bremerhaven ihrer Pflicht zum Energiecontrolling nicht nach. Jedoch wurde bereits im Jahr 2023, also vor der Prüfung durch den Landesrechnungshof, eine Stelle für ein Energiecontrolling geschaffen. Selbstverständlich blieben die Erfolge hinter den Erwartungen, da der Landesrechnungshof von einem Energiecontrolling seit 2016 ausgeht. Bereits vor der Schaffung der Stelle lagen der Hochschule entsprechende Daten vor. Mit der neuen Stelle wurde die Erfassung und Auswertung nun professionalisiert, um daraus gezielte Maßnahmen ableiten zu können. Die Hochschule bereitet derzeit die Umsetzung von Maßnahmen (bspw. die Einführung der QANTEON Software) zur kontinuierlichen Erfassung der Energiedaten und besseren Auswertung vor. Die Hochschule hat auch bereits Energiesparpotenziale identifiziert und in einzelnen Bereichen umgesetzt. Neben PV-Anlagen hat die Hochschule bereits neue Lüftungsanlagen installiert, die deutlich energieeffizienter arbeiten, und somit Energiesparpotentiale realisiert, um nur zwei Maßnahmen zu erwähnen.

Redakteur:in