Die Aufnahme von Masterstudierenden erfolgt je nach Studiengang zum Wintersemester oder zum Sommersemester. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des gewünschten Studiengangs, bewerben sich online auf unserem ecampus Bewerbungsportal und laden dort alle erforderlichen Unterlagen hoch.
Ausländische Bewerber_innen für die Studiengänge Process Engineering and Energy Technology und Embedded Systems Design mit einem nicht europäischen Studienabschluss (EU), die sich über www.uni-assist.de bewerben müssen, werden gebeten, die Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Dezember für das Sommersemester und bis zum 30. Juni für das Wintersemester einzureichen. Für alle anderen Studiengänge gilt der 15. Februar (Sommersemester) bzw. der 15. Juli (Wintersemester) als Bewerbungsschluss für
Unter folgendem Link können Sie sich online bewerben und Informationen über den Bewerberstatus erhalten: https://ecampus.hs-bremerhaven.de/
Der Bewerbungsvorgang verläuft im Grunde analog zu einer Bachelorbewerbung für ein zulassungsfreies Fach - d.h. Sie bewerben sich direkt über unser ecampus Portal. Ihre Online-Bewerbung wird zusätzlich noch von den zuständigen Studiengangskommissionen geprüft und entweder bewilligt oder abgelehnt. Das Ergebnis wird Ihnen im Portal angezeigt. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen im Portal zum Download bereitgestellt. Der Ablehnungsbescheid geht Ihnen auf dem Postwege zu.
Haben Sie Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen u.Ä. wenden Sie sich bitte an die Studienberatung unter studienberatung@hs-bremerhaven.de Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung steht Ihnen das Bewerbermanagement unterstützend zur Seite: Sonja Puncken-Kassen kontaktiert Sie regelmäßig mit Informationen zur Hochschule und Veranstaltungen. Sie können Sie per E-Mail spuncken@hs-bremerhaven.de , WhatsApp (0173-4638581) oder telefonisch (0471-4823-498) erreichen.
Bewerbung für Masterstudiengänge
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Hochschule Bremerhaven interessieren. Eine Bewerbung zum Wintersemester ist bis zum 15. September (auch für Nicht-EU Bachelorabschlüsse, wenn entsprechender Uni-Assist Bericht vorliegt) und zum Sommersemester bis zum 15. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Die Aufnahme von Masterstudierenden erfolgt je nach Studiengang zum Wintersemester oder zum Sommersemester. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des gewünschten Studiengangs. Danach können Sie sich online auf unserem ecampus Bewerbungsportal bewerben und laden dort alle erforderlichen Unterlagen hoch.
Ausländische Bewerber_innen für die Studiengänge Process Engineering and Energy Technology und Embedded Systems Design mit einem nicht europäischen Studienabschluss (EU) werden gebeten, die Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Dezember für das Sommersemester und bis zum 30. Juni (wenn kein entsprechender Uni-Assistbericht vorliegt) für das Wintersemester einzureichen. Für alle anderen Studiengänge gilt der 15. Februar (Sommersemester) bzw. der 15. Juli (Wintersemester) als Bewerbungsschluss.
Bewerbung
Zunächst ist eine Online Bewerbung ausreichend. Spätestens bei der Einschreibung, also nach Erhalt des Zulassungsbescheides, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Hochschulzugangsberechtigung bzw. Schulabschlusszeugnis (original amtlich beglaubigte Kopie, keine Kopie der Beglaubigung)
- Nachweis Krankenversicherung: Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher, desto besser! Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0000733 an. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie bitte eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren - diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden. Bitte geben Sie auch hierfür unsere Absendernummer H0000733 an.
- Eigenhändig unterschriebener Lebenslauf, Lichtbild
- Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Personalausweises/Reisepasses
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Wechsel der Hochschule bzw. Wiederaufnahme des Studiums)
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisherigen Hochschulen (bei Wechsel der Hochschule bzw. Wiederaufnahme des Studiums) spätestens bei Zulassung bzw. Immatrikulation.
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (je nach Studiengang für Studienbewerber_innen aus dem Ausland)
- Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (je nach Studiengang)
- Aufenthaltserlaubnis (nur für ausländische Studienbewerber_innen, spätestens bei der Immatrikulation)
- Gegebenenfalls weitere Dokumente wie z.B. Motivationsschreiben, Praktikumsbescheinigung (entsprechend der jeweils gültigen Zulassungsordnung)
Bewerbungsfrist Wintersemester
15.07. via Hochschulstart für Bachelorstudiengänge
15.09. ecampus für Masterstudiengänge
Bewerbungsfrist Sommersemester 15.02.
Anmeldefrist für Eignungsprüfungen 30.04.
Rückmeldefrist für das Sommersemester 01. bis 28.02. (keine Nachfrist)
Rückmeldefrist für das Wintersemester 01. bis 31.08. (keine Nachfrist)
Einschreibetermin für Studienanfänger
gemäß Zulassungsbescheid oder Angaben im ecampus
Einschreibetermin für Hochschulwechsler
gemäß Zulassungsbescheid oder Angaben im ecampus
Semesterbeginn im Wintersemester 01.10.
Semesterbeginn im Sommersemester 01.04.
Eine postalische Bewerbung ist nur für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester (fortgeschritten) möglich!
Für eine postalische Bewerbung senden Sie bitte das ausgefüllte Bewerbungsformular mit allen erforderlichen Unterlagen an:
Hochschule Bremerhaven
Dezernat 1 - Immatrikulations- und Prüfungsamt
An der Karlstadt 8
27568 Bremerhaven
Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge
In den Zulassungsordnungen sowie auch auf den Studiengangsseiten können Sie sich genau über das Zulassungsverfahren und die Zulassungsvoraussetzungen der Masterstudiengänge informieren.
Hochschulwechsel und Anerkennung
Wechsel der Hochschule bei gleichbleibendem oder ähnlichem Studiengang
Wenn Sie an einer anderen Hochschule bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang studieren, für den Sie sich an der Hochschule Bremerhaven bewerben möchten, bewerben Sie sich in der Regel nicht für das erste Fachsemester, sondern als fortgeschrittener Student für ein höheres Fachsemester. Die Anzahl der Fachsemester wird an der Hochschule nicht fortgeschrieben. Die Einordnung in ein Fachsemester erfolgt anhand der erbrachten Vorleistungen. Ihre bisher erbrachten Studienleistungen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss nach Studienbeginn. Für die Einschreibung an der Hochschule Bremerhaven ist bei einem Hochschulwechsel neben einer Exmatrikulationsbescheinigung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Hochschule einzureichen. Für eine Zulassung in das zweite Fachsemester müssen mindestens 15 CP´s anrechenbar sein, für höhere Fachsemester entsprechend mehr.
Studiengangs- und Hochschulwechsel
Die Einschreibung bei einem Studienfachwechsel erfolgt in der Regel ins erste Fachsemester. Eine Bewerbung/Einschreibung ist in diesem Fall nur zum Wintersemester möglich.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen, in anderen Studiengängen oder nach anderen Prüfungsordnungsversionen erbracht wurden, können nach § 56 Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) und den Prüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Über die Anerkennung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag.
Der Antrag ist in der Regel dem lehrenden Fachdozenten vorzulegen. Ein Leistungsauszug sowie ein Auszug aus dem Modulhandbuch ist dem Antrag beizufügen. Nach Unterschrift durch den Fachdozenten wird der Antrag mit den Unterlagen im Immatrikulations- und Prüfungsamt eingereicht.
Leistungen, die im Zusammenhang mit der Hochschulreife (z. B. Meisterprüfung, staatliche geprüfte Techniker, Fachwirte) erbracht worden sind, können nicht anerkannt werden.
Sonstige Kompetenzen und Fähigkeit, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, können in Ausnahmefällen bis zur Hälfte der für das Studienangebot vorgesehene Leistungspunkte anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Die Hochschule Bremerhaven ist Mitgliedshochschule bei UNI-ASSIST (Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen). Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Europäischen Union (EU) erbracht haben, reichen ihre Bewerbung daher bitte direkt bei UNI-ASSIST ein. Sie werden nach erfolgreicher Prüfung an die Hochschule Bremerhaven weitergeleitet. Die Bearbeitung der Bewerbung durch UNI-ASSIST ist für die Bewerber kostenpflichtig. Mehr Informationen finden Sie unter www.uni-assist.de.
An der Hochschule Bremerhaven werden Lehrveranstaltungen überwiegend in deutscher Sprache gehalten. Für eine erfolgreiche Teilnahme am Studium und an den Lehrveranstaltungen müssen Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. Den Nachweis über die für Studienzwecke ausreichenden Deutschkenntnisse erbringen Sie über einen Nachweis einer deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Für die Zeit Ihres Deutsch-Lernens können Sie sich als Vorbereitungsstudierende_r an der Hochschule Bremerhaven einschreiben und so die Hochschule schon vor Beginn des Fachstudiums kennenlernen. Mit der Einschreibung an der Hochschule sind Sie immatrikulierte_r Student_in. Sie erhalten die Semesterunterlagen, Studentenausweis, Semesterticket sowie Zugang zu den Einrichtungen der Hochschule und haben damit auch die Möglichkeit, sich für eine Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Für die Einschreibung in das Vorstudium ist der Nachweis einer verbindlichen Anmeldung für einen Deutsch-Intensivkurs mit mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche während des Semesters einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zum Vorbereitungsstudium nur dann möglich ist, wenn alle Voraussetzungen für den gewünschten Studiengang, bis auf die Deutschkenntnisse, erfüllt sind.
Nach Abschluss des Vorbereitungsstudiums ist eine erneute Bewerbung für den gewünschten Studiengang erforderlich, um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können.
Das Programm Here Ahead ist an internationale Studienbewerber:innen gerichtet. Die staatlichen Hochschulen im Land Bremen bieten zusammen in Kooperation besondere Vorbereitungsprogramme an. Das Vorbereitungsstudium :prime richtet sich an Studieninteressierte, deren Schulabschluss zum Besuch eines Studienkollegs berechtigt (indirekte Hochschulzugangsberechtigung). Neben sprachlicher und außerfachlicher Vorbereitung, erhalten :prime-Studierende zusätzlich eine fachliche Vorbereitung zur Zugangsprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss können sie sich an einer Hochschule im Land Bremen bewerben. Daneben koordiniert Here Ahead auch die Programme :here studies und :in-touch. Details zu den Programmen und zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie unter: www.aheadbremen.de.
Sprachqualifikationen
Die Sprachanforderungen in den Studiengängen der Hochschule Bremerhaven umfassen vor allem die englische Sprachkompetenz. Dabei stellen die einzelnen Studiengänge unterschiedliche Anforderungen an die künftigen Studierenden. Deshalb beachten Sie bitte auch die Angaben in den Seiten zu den Studiengängen.
Insbesondere die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Internationl Tourism Management setzen ein Sprachzertifikat voraus.
Eine Übersicht über die anerkannten Sprachzertifikate erhalten Sie hier:Vergleichstabelle internationale Sprachzertifikate. Wichtig: anders als in dieser Tabelle aufgeführt, ist die Englischnote in der HZB entscheidend.
B1 Mindestnote: 7 Punkte oder eine 3,0
B2: 2,0 wenn kein Prüfungsfach / 3,0 wenn Prüfungsfach
In den Masterstudiengängen werden die Sprachanforderungen in den Zulassungsordnungen geregelt.
Sprachanforderungen an ausländische Bewerber_innen
Studienbewerber_innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens. In der Regel wird dieser Nachweis durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) oder Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit 16 Punkten erbracht. Weitere anerkannte Sprachzertifikate regelt die Ordnung über den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
Der zuständige Fachbereichsrat kann die Niveaustufen durch Beschluss absenken. Dieser Beschluss ist nur für den Studiengang International Tourism Management (ITM) getroffen worden. Für den Studiengang ITM sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 1 ausreichend.
Für alle anderen Studiengänge gilt die Sprachordnung ohne Einschränkung. Der Fachbereichsrat prüft keine Einzelfälle. Eine Entscheidung wird immer auf Ebene des Studiengangs getroffen.