Öffnungszeiten Immatrikulations- und Prüfungsamt
Montag: 9 - 12 Uhr und 13 -15 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9 - 12 Uhr und 13 -15 Uhr
Freitag: geschlossen
In Ausnahmefällen kann bei inhaltlicher Übereinstimmung oder Ähnlichkeit der Prüfungsleistungen und soweit Kapazitäten frei sind kann auf Antrag ein Prüferwechsel zu einem anderen Fachprüfer erfolgen. Der Antrag ist zu begründen. Ein Prüferwechsel kann auf das u.a. Formular im Immatrikulations- und Prüfungsamt beantragt werden. Die Entscheidung über die Genehmigung trifft der Prüfungsausschuss in Absprache mit dem Dekanat.
Der Rücktritt von einer Prüfungsleistung ist nur aus triftigem Grund möglich. Triftige Gründe sind z. B. Krankheit / Tod eines Angehörigen oder Ähnliches. Bei Krankheit ist unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen) die Erklärung zum Prüfungsrücktritt mit einem ärztlichen Attest, das die Prüfungsunfähigkeit ausweist, einzureichen. Sonstige Gründe sind mit Nachweisen zu belegen.
1. Erstmaliges Nichtbestehen
Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt werden. Ein erneute Anmeldung zur Prüfung ist notwendig.
2. Zweite Wiederholung (3. Versuch)
Wird eine Prüfung zweimal nicht bestanden, kann der Prüfungsausschuss für die erneute Teilnahme Auflagen erteilen. Es wird ein oder eine Zweitprüfer_in benannt. Wird auch die zweite Wiederholung nicht bestanden, wird das endgültige Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterpüfung festgestellt und führt zur Exmatrikulation. Ein Weiterstudium im selben oder fachlichen entsprechendem Studiengang ist dann nicht mehr möglich.