Öffnungszeiten Immatrikulations- und Prüfungsamt
Montag: 9 - 12 Uhr und 13 -15 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9 - 12 Uhr und 13 -15 Uhr
Freitag: geschlossen
Studierende der Hochschule müssen sich zum zweiten und zu jedem weiteren Semester zurückmelden.
Sie melden sich zurück, indem Sie den Semesterbeitrag fristgerecht auf das Konto der Hochschule Bremerhaven überweisen. Für das Wintersemester können Sie sich in der Zeit vom 01.08. bis zum 31.08. und für das Sommersemester vom 01.02. bis zum 28.02 zurückmelden.
Bitte versehen Sie die Überweisung mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer.
Da wir Ihnen Ihre Semesterunterlagen per Post zusenden, teilen Sie uns bitte unaufgefordert mit, wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert.
ACHTUNG NEUE KONTOVERBINDUNG:
Die Gebühr von 343 EUR überweisen Sie bitte auf das Konto der
Hochschule Bremerhaven (Semestergebühren)
IBAN NR: DE20 2500 0000 0025 1015 62
BIC: MARKDEF1250
Zusammensetzung des Semesterbeitrags / Anteilige Rückzahlbarkeit
Zweck und Empfänger | Betrag | Rechtsgrundlage | Rückzahlbarkeit |
Verwaltungskostenbeitrag / HS Bremerhaven | 50,00 EUR | § 109 b BremHG | Nicht rückzahlbar |
Studierendenschaftsbeitrag / AStA der HS Bremerhaven | 208,00 EUR | §§ 3, 4 Beitragssatzung i.V.m. § 45 Abs. 2 Nr. 1 BremHG | Studierendenschafts- |
Studierendenwerksbeitrag / Studierendenwerk | 85,00 EUR | Beitragsordnung für das Studierendenwerk Bremen i.V.m. § 42 Abs. 1 – 3 des BremHG | Wird zurückerstattet, wenn bis zur Exmatrikulation nicht mehr als die Hälfte des Semesters abgelaufen ist. Stichtag ist folglich der 1. Juni (SS) bzw. der 1. Dezember (WS) |
Gesamt | 343,00 EUR |
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