Aktuelles aus dem International Office
Kalender des International Office
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Termine des International Office
Hinweise zu Auslandsaufenthalten
Hinweise zum Brexit
Mit Beginn des Jahres 2021 tritt, bedingt durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, ein neuer Partnerschaftsvertrag zwischen diesen beiden Parteien in Kraft. Eine offizielle Ratifizierung vonseiten des Europäischen Parlaments steht derzeit noch aus.
In diesem Partnerschaftsvertrag wurde unter anderem festgelegt, dass das Vereinigte Königreich kein Pprogrammland der neuen Erasmus+ Programmgeneration (2021-2027) sein wird. Alle Maßnahmen, die im Rahmen der auslaufenden Programmgeneration (2014-2020) gefördert werden, können jedoch noch bis zum Ende der jeweiligen Programmlaufzeit (bis maximal Ende März 2023) weiterhin durchgeführt werden. Im Rahmen von Studienaufenthalten sind hierbei auch die Studiengebühren betroffen und müssen von Studierende im Erasmus+ Programm im genannten Zeitraum nicht gezahlt werden.
Für Mobilitäten aus dem/ in das Vereinigte Königreich soll es zukünftig ein gesondertes Förderprogramm geben. Einzelheiten zu diesem sind jedoch bislang noch nicht bekannt.
Durch die genannten Regelungen treten ab Januar 2021 auch Änderungen im Hinblick auf die Visabestimmungen in Kraft.
Für Studienaufenthalten mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten wird kein Visum benötigt. Aufenthalte dieser Art sollen jedoch lediglich dem Studium dienen, sodass es Studierenden in dieser Zeit nicht möglich ist, einer Erwerbstätigkeit (z.B. Nebenjob) nachzugehen.
Bei Studienaufenthalten mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten ist ab sofort die Beantragung eines Studierendenvisums notwendig. Der Antrag kann online gestellt werden und kostet derzeit 348 britische Pfund.
Für Praktikumsaufenthalte ist zukünftig ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um dieses beantragen zu können, wird zunächst ein Certificate of sponsorship benötigt, welches für Teilnehmende im Erasmus+ Programm vom British Council ausgestellt wird. Das Certificate of sponsorship wird in Form einer Referenznummer angegeben, über welche weitere Informationen zum Praktikumsunternehmen sowie zu den persönlichen Daten der Teilnehmenden hinterlegt sind. Die Beantragung beim British Council wird vom International Office der Heimathochschule vorgenommen und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ist die Beantragung kostenfrei. Nach der Ausstellung der Referenznummer ist diese für drei Monate gültig.
Mit Hilfe der Referenznummer kann dann der Visaantrag online gestellt werden. Die Beantragung des Visums kostet für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aktuell 244 britische Pfund.
Ab dem 01.10.2021 benötigen alle EU-Bürger*innen für die Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen Reisepass.
Neben dem Visum ist zusätzlich noch eine 'Immigration Health Surcharge' für den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem erforderlich. Die Kosten für diese betragen für Studierende derzeit 470 britische Pfund jährlich. Eine Rückerstattung des Immigration Health Surcharge ist ab Anfang 2022 möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.
Winterkurse
Sommerkurse
XAMK's Summer School of Gaming
Die South-Eastern Finland University of Applied Sciences (XAMK), eine Partnerhochschule der Hochschule Bremerhaven, bietet im Zeitraum 31. Juli - 04. August 2023 eine Summer School of Gaming an.
Die Summer School beschäftigt sich mit den Grundlagen der Videospielproduktion, ohne das dabei Vorkenntnisse in diesem Bereich vonnöten sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich vor Beginn einige erste Kenntnisse über die kostenlos angebotenen Online-Kurse der XAMK anzueigenen.
Nach erfolgreicher Teilnahme werden 3 ECTS vergeben.
Die Teilnahmegebühr beträgt 550€ und beinhaltet die Programmgebühren, Kursmaterial, Freizeitaktivitäten, die im Rahmen der Summer School angeboten werden und eine Teilnahmebescheinigung. Die Kosten für die Unterkunft müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Es besteht dabei die Möglichkeit auf ein vorgebuchtes Kontingent zuzugreifen, welches für 175€/ Woche verfügbar ist.
Die Anmeldung für die Summer School ist im Zeitraum 01. März - 30. April 2023 über ein Anmeldeformular auf der Webseite der XAMK möglich.
Weitere Informationen finden Sie in der Summer School Broschüre und auf der Webseite der XAMK.
Für Fragen steht Ihnen Claudia Riva per E-Mail zur Verfügung.
Undergraduate Research Program
Die Tecnológico de Monterrey, eine Partnerhochschule der Hochschule Bremerhaven, bietet Bachelorstudierenden die Möglichkeit im Rahmen des Undergraduate Research Program durch die Mitarbeitet bei verschiedenen Projekten erste praktische Forschungserfahrungen zu sammeln.
Die folgenden Forschungseinrichtungen der Hochschule nehmen an dem Programm teil:
- Innovation Center for Technology and Design: Das Zentrum beschäftigt sich mit Fragen zum Produktdesign, intelligente und rekonfigurierbare Herstellungsprozesse und Logistiksysteme.
- FEMSA Biotechnology Center: Die Forschung konzentriert sich auf die folgenden drei Bereiche: Verfahrenstechnik in der Biologie, synthetische Biologie und Nahrungs- und pharmazeutische Biotechnologie.
- Water Center for Latin America and the Caribbean: Das Zentrum forscht und berät zur nachhaltigen Nutzung von Wasserreserven in Lateinamerika und der Karibik.
- Center for Innovation and Transfer in Health: Die Schwerpunkte der Forschung liegen auf den Bereichen Kardiologie, Zelltherapie, Hämatologie und Krebs, Augenheilkunde, Ernährung und Verwaltung des Gesundheitswesens.
Interessierte Studierende werden gebeten sich direkt mit den Koordinator:innen des Programms in Verbindung zu setzen. In Absprachen mit diesen findet dann ausgehend von den persönlichen Interessen eine individuelle Zuordnung zu bestehenden Projekten statt.
Für einige Projekte liegen darüber hinaus bereits konkrete Ausschreibungen vor, für die Studierende sich bewerben können. Eine Übersicht über diese Projekte finden Sie hier.
Neben der Zuordnung zu einem Projekt ist die Einschreibung als Austauschstudent:in für den gewünschten Zeitraum notwendig.
Die Forschungsarbeiten können entweder semesterbegleitend oder während der vorlesungsfreien Zeit im Sommer durchgeführt werden. Ausgehend vom Umfang des jeweiligen Projekts können Studierende für die Teilnahme 5-20 ECTS erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation des Undergraduate Research Program.
Stipendienmöglichkeiten
Stipendienprogramm „Metropolen in Osteuropa“
Die Studienstiftung des deutschen Volkes vergibt in diesem Jahr Vollstipendien für Studienaufenthalte in Osteuropa.
Diese sollen individuelle Studien- und Forschungsaufenthalte in Kombination mit Sprachkursen und Praktika ermöglichen. Gefördert werden Aufenthalte in den Ländern Ost-, Mittelost- und Südosteuropas bzw. des postsowjetischen Raums, die mindestens sieben und längstens 24 Monate dauern. Es können sich Studierende aller Fächer bewerben.
Bitte beachten Sie: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens 2023 werden Projekte in den Ländern Russland, Weißrussland und Ukraine nicht gefördert. Das Stipendium richtet sich an Studierende aller Fächer.
Bewerbungsschluss ist der 15. März 2023
Weitere Informationen zum Programm sowie zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite der Stiftung.
Fulbright Sommerstudienprogramme in den USA
Die Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission (Fulbright Germany) bieten in diesem Jahr Stipendien für folgende Sommerprogramme an:
Für Bachelor-Vollzeitstudierende der Technik- und Ingenieurwissenschaften: „Leaders in Entrepreneurship“ vom 25.08. - 16.09.2023 in Virginia, USA.
Das Studienprogramm bietet mit praxisorientierten Seminaren und Teamprojekten einen ausgezeichneten Einstieg in das Thema Entrepreneurship. Die Teilnehmenden gewinnen außerdem einen unmittelbaren Einblick in das Engineering-Studium in den USA und in das amerikanische Campusleben.
Für Bachelor-Vollzeitstudierende mit Migrationshintergrund aller Studiengänge: „Diversity Initiative” vom 17.08. - 16.09.2023 in Texas, USA
Zusammen mit amerikanischen Studierenden besuchen die Teilnehmenden Seminare und Workshops zu Geschichte, Politik, Gesellschaft und Bildungssystem der USA. Im Dialog mit US-Kommiliton:innen gewinnen sie wichtige Einblicke in das amerikanische Studium und Campusleben. Ausflüge und Begegnungen im multikulturellen San Antonio und Umgebung komplementieren das akademische Programm.
Weitere ausführliche Informationen zu den Stipendienprogrammen finden Sie auf der jeweiligen Webseite. Die Bewerbungsfrist ist für beide Stipendien der 22. Februar 2023.
Notenunabhängige Voll- und Teilstipendien für Studienaufenthalte in Neuseeland
Anlässlich der neuseeländischen Grenzöffnungen für internationale Studierende vergibt die Organisation GOstralia!-GOmerica! verschiedene notenunabhängige Voll- und Teilstipendien für Studienaufenthalte in Neuseeland im Sommersemester 2023 und Wintersemester 23/24.
Weitere Informationen zu den verfügbaren Stipendien und den Bewerbungsvoraussetzungen finden sich auf der Webseite von GOstralia!-GOmerica!
DAAD-Programm: „New Kibbutz – Praktika in israelischen Start-Ups“
Dieses seit Anfang des Jahres laufende Programm eröffnet Studierenden aller deutschen Hochschulen nun die Chance, Praktika in innovativen israelischen Start-Ups und High-Tech- Unternehmen zu absolvieren, um mit dem dort erlangten Know-how und den geknüpften Kontakten nach Deutschland zurückzukehren und in der Folge die Start-Up-Szene hierzulande zu verstärken.
Programmziel
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) finanziert das Förderprogramm "New Kibbutz" aus BMBF-Mitteln. Der DAAD setzt sich zum Ziel, im Rahmen des Praktikantenprogramms die Auslandsmobilität von Studierenden im Bereich der Start-Up-Szene in Israel besonders zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich:
1. Eingeschriebene Studierende eines Bachelor- oder Masterstudiengangs an deutschen Hochschulen im Bundesgebiet. Diese sind
a) Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
b) Deutsche Studierende, die an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind, und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht in Israel befinden.
c) Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2. Abs. 2a und Abs. 3 BAföG.
2. Nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Praktika in High-Tech Start-Up-Unternehmen in Israel, die durch die AHK vermittelt wurden.
Dauer der Förderung
56 Tage bis maximal sechs Monate. Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche Stipendienrate.
Hier wird Ihnen die monatliche DAAD-Stipendienrate für Israel / einen bestimmten Status angezeigt: Stipendienrechner. Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbeitrag zusammen. In diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte. Die genannten Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2021/2022 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Vermittlungsgebühren: Wenn das Stipendium angetreten wird, rechnet der DAAD die Vermittlungsgebühren (bis zu 500,00 €) direkt mit der AHK ab.
Im Falle eines Rücktritts vom Praktikum seitens der Bewerberin / des Bewerbers nach erfolgreicher Vermittlung, muss die Vermittlungsgebühr in Höhe von 500 Euro an die AHK Israel von der Bewerberin / dem Bewerber selbst getragen werden.
Bewerbungsschluss
Die Bewerbung muss spätestens 32 Tage vor Beginn des Praktikums im DAAD-Portal eingereicht werden. Sollte aufgrund der Covid-19-Pandemie ein Online-Start in Erwägung gezogen werden, muss die Durchführbarkeit durch die Gastinstitution bestätigt werden
Weitere Informationen finden Sie hier.
Deutsch-Amerikanisches Praktikantenprogramm
Das Deutsch-Amerikanische Praktikantenprogramm bietet Graduierten und jungen Berufstätigen die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts in den USA, um dort erste Berufserfahrungen zu sammeln. Das Programm wird von der GIZ GmbH in Kooperationen mit der amerikanischen Organisation Cultural Vistas, Inc. angeboten und gibt den Teilnehmenden Einblicke in eine neue Kultur und unterschiedliche Arbeitsweisen. Auf diese Weise können Vorurteile abgebaut und die eigene Persönlichkeit weiter entwickelt werden.
Teilnehmen können Studierende und Graduierte aus Studiengängen mit technischem oder kaufmännischem Schwerpunkt sowie aus den Bereichen Gartenbau, Landwirtschaft, Ingenieurswesen, Architektur, Design, Journalismus und Geisteswissenschaften.
Neben einem allgemeinen Interesse an den USA sollten Bewerber:innen mit den geografischen, politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ihres Heimat- und Gastlandes vertraut sein.
Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz liegt in der Hand der Bewerber:innen. Dieses sollte einen zeitlichen Rahmen von zwei bis zwölf Monaten umfassen. Für eine mögliche Aufnahme in das Programm müssen darüber hinaus die folgenden Kriterien erfüllt werden:
- deutsche Staatsbürgerschaft
- abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studienabschluss
- nicht älter als 26 Jahre
- gute Kenntnisse der englischen Sprache
- positiver Beschluss des Vorstellungsgesprächs
- Teilnahme am Evaluierungsseminar nach Programmrückkehr
- Erstellen eines Praktikumsberichts
Die Programmgebühr beträgt 450€ für alle Teilnehmenden, die ihr Visum nicht über eine Austauschorganisation erhalten. Für unbezhalte Praktika stehen Stipendien in Höhe von 600€ monatlich zur Verfügung.
Während des Aufenthalts in den USA ist eine entsprechende Krankenversicherung zwingend erforderlich. Die folgenden Optionen werden dabei in Absprache mit der Partnerorganisation Cultural Vistas akzeptiert:
- Amerikanische Versicherung (IEES-Insurance): wird direkt von der Partnerorganisation angeboten
- Allianz Krankenversicherung (R77)
- AXA - Foreign Travel Insurance (ARE)
Im Rahmen des Programms wird ein Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 800€ für den Hin- und Rückflug in die USA gezahlt.
Zur Aufnahme in das Programm müssen Praktikumsbetriebe die folgenden Kriterien erfüllen:
- Bei einer Zahl von weniger als 25 Mitarbeitenden bzw. einem Jahresumsatz von weniger als $3 Millionen ist eine Besichtigung über Cultural Vistas erforderlich. Hat das Unternehmen/ die Organisation in der Vergangenheit bereits Praktikant:innen aufgenommen, so entfällt dieser Punkt.
- Besitz einer Federal Employer Identification Number (EIN) sowie einer Worker Compensation Insurance Policy (Betriebsunfallversicherung). Letztere kann auch im Nachhinein beantragt werden.
- Beim erstmaligen Einsatz im Deutsch-Amerikanischen Praktikantenprogramm muss das Praktikumsunternehmen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von $300 zahlen.
- Die Registrierung des Unternehmens/ der Organisation muss älter als ein Jahr sein und diese/s muss mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter:innen aufweisen.
Im Rahmen des Programms werden die folgenden Leistungen von der GIZ GmbH und Cultural Vistas, Inc. ausgeführt:
- Beratung und Vorbereitung der Teilnehmenden
- Beschaffung des Trainingsplans
- Vermittlung des DS-2019 (Formular zur Beantragung des J-1 Visums)
- Vermittlung der notwendigen Auslandskrankenversicherung
- Betreuung während des Aufenthaltes
- ggf. Finanzierungshilfe in Form von Stipendien, Reisekosten- sowie Sprachkurskostenzuschuss
- Evaluierungsseminar
Die Bewerbungsfristen richten sich nach den Cultural Vistas vorgegebenen Zeitfenster. Die Unterlagen sollten jedoch nicht später als drei Monate for Praktikumsbeginn vollständig vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der GIZ GmbH. Für Fragen steht Ihnen Frau May per E-Mail zur Verfügung.