Geprüfte Bilanzbuchhalter/innen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende, durch die Prüfung dokumentierte Qualifikationen:
In diesem Teil wurde die Fähigkeit nachgewiesen, auf Grund der Kenntnisse und des Beherrschens der Vorschriften der internationalen Rechnungslegung einen Abschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen zu können. Ferner wurde die Befähigung nachgewiesen, anhand des Abschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beurteilen zu können. Es wurde nachgewiesen, dass Kenntnisse über die Grundzüge der Bilanzierung und Bewertung sowie über alle notwenigen Bestandteile eines Jahresabschlusses an den IFRS bestehen.
Es wurde nachgewiesen in der Lage zu sein, auf der Basis der Grundkenntnisse aus dem Grundlagenteil sowie der detaillierten Kenntnisse und Befähigungen des Hauptteils die Bilanzierung und Bewertung nach den IFRS durchzuführen und alle weiteren erforderlichen Teile eines Jahresabschlusses nach den jeweils gültigen Standards zu erstellen sowie in der Lage zu sein, solche Jahresabschlüsse nach anerkannten Methoden zu analysieren.